Informationen zur Mitgliedschaft  (hier im Download als pdf)

Über den Stadtsportverband Brühl e.V. 

Der Stadtsportverband ist die Interessenvertretung der Brühler Sportvereine, und versteht sich als deren Dienstleister 

Der Stadtsportverband Brühl e. V. tritt dafür ein, dass allen Brühler Einwohnern und Anwohnern aus den angrenzenden Orten die Möglichkeit gegeben wird, unter zeitgemäßen Bedingungen Sport zu treiben. 

Der Stadtsportverband Brühl e. V. vertritt den Brühler Sport in überverbandlichen und überfachlichen Angelegenheiten, gegenüber der Stadt Brühl, dem Rhein-Erft-Kreis und in der breiten Öffentlichkeit.  

Ausführliche Informationen zu den Handlungsfeldern des Stadtsportverband Brühl e.V. finden Sie unter www.ssv-bruehl.de. 

 

Vorteile einer Mitgliedschaft im Stadtsportverband  

Fast alle Brühler Vereine sind Mitglied im Stadtsportverband. Dies bringt einige Vorteile für die Vereine mit sich: 

  • Teilhabe an Förderprogrammen, die teilweise nur für SSV-Mitglieder nutzbar sind  
  • Vertretung der Vereinsinteressen gegenüber den politischen Gremien und dem KreisSportBund
  • Vernetzung der Brühler Vereine untereinander
  • Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Veröffentlichung der Pressemeldungen, Verbreitung der Angebote, Teilnahme Veranstaltungen)
  • Aktive Beteiligung und Entwicklung neuer Ideen für den Sport in Brühl  

Die Mitgliedschaft im Stadtsportverband ist Voraussetzung, um eine Unterstützung der städtischen Sportförderung (Sportförderrichtlinien der Stadt Brühl vom 01.06.2020) zu erhalten: 

  • Kostenfreie Vergabe und Bereitstellung von Übungs- und Wettkampfanlagen und deren Einrichtungen zu Trainings- und Wettkampfzwecken (zu beachten ist hier die Gebührensatzung Sportanlagen der Stadt Brühl)
  • Stiftung von Preisen, Urkunden und Auszeichnungen im Rahmen der Sportpflege
  • Gewährung von Zuschüssen (Jugendsport, Einrichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen, Anschaffung von Sportgeräten, Jubiläen etc) 

 

Vorteile einer Doppelmitgliedschaft (Mitgliedschaft im Stadtsportverband und dem KSB oder dem zugehörigen Fachverband beim Landessportbund) 

Eine Doppelmitgliedschaft im Stadtsportverband und beim KSB oder dem zugehörigen Fachverband im LSB bietet unter anderem folgende Vorteile: 

  • Umfassender Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung (Haftpflicht, Unfall, Krankenversicherung, Rechtsschutz, Umwelt-Haftpflicht, Vermögensschaden, Reisegepäck, Vertrauensschaden). 
  • VBG Unfallversicherung für ÜbungsleiterInnen (2020: 24 Cent/Mitglied) 
  • GEMA Gebühren. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen garantiert u.a. durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung. (2020: 7,6 Cent/Mitglied) 
  • Sporthilfe (Mitgliedsbeitrag): Alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW sind zugleich Mitglieder der Sporthilfe NRW. Gemäß ihrer Satzung betreibt die Sporthilfe NRW die Sportklinik Hellersen und kümmert sich um sportmedizinische Forschung sowie die Förderung der Sportunfallprävention. 
  • Kostenlose Vereinsberatungen 

 

Kosten Mitgliedschaft im Stadtsportverband Brühl e.V. 

Die Mitgliedschaft im Stadtsportverband Brühl e.V. ist gratis. 

 

Ordentlich vs außerordentliche Mitgliedschaft im Stadtsportverband Brühl e.V. 

Dem Stadtsportverband können ordentliche und außerordentliche Mitglieder angehören. 

Ordentliche Mitglieder sind die Sportvereine, die einem dem Landessportbund (LSB) NRW oder dem DOSB angeschlossenen Fachverband angehören. Ist man Mitglied beim LSB NRW wird man automatisch auch Mitglied beim KreisSportBund Rhein Erft und beim Stadtsportverband Brühl e.V. 

Außerordentliche Mitglieder sind Organisationen, die bei bestimmten geförderten sportlichen Programmen der Sportbünde mitmachen möchten und nur durch eine außerordentliche Mitgliedschaft bei einem der Bünde dazu berechtigt sind. Dies sind zum Beispiel Kindergärten, die bei dem Programm “NRW bewegt seine Kinder” mitmachen möchten. 

 

Beantragung der Mitgliedschaft 

Zur Beantragung der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es an die Geschäftsstelle des Stadtsportverband Brühl e.V. 

Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung der ordentlichen Mitgliedschaft vorgelegt werden. 

  • Nachweis über die Mitgliedschaft bei einem dem LSB NRW oder DOSB angeschlossenen Fachverband (gilt nicht für außerordentliche Mitglieder) 
  • Eintrag ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (gilt nicht für außerordentliche Mitglieder) 
  • Satzung
  • Liste der Vorstandsmitglieder
  • Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts 

 Sonstiges 

In der Satzung des Stadtsportverband Brühl e.V. finden Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft. 

Antragsformular Stadtsportverband Brühl e.V.

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